Die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD als rechtsextreme Partei einzustufen, da sie „ganze Bevölkerungsgruppen abwertet, ihre Menschenwürde verletzt und eine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellt“, hat in Deutschland die Debatte über ein mögliches Verbot der Partei, das von vielen Bürgerinnen und Bürgern gefordert wird, neu entfacht.
Als Konsequenz dieser Einstufung fordern einige Politiker, die Überprüfung von Beamten, die Mitglieder der AfD sind, zu verschärfen. Stefan Seidendorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine solche Maßnahme schwer umzusetzen sei, da bei jedem einzelnen Beamten nachgewiesen werden müsse, dass er gegen die Verfassung verstoßen hat.
Er erinnert außerdem daran, dass das Verfahren für ein Verbot einer Partei langwierig und riskant ist, denn ein solches Verbot kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden, das entweder von der Bundesregierung oder vom Bundestag angerufen werden muss. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist lediglich ein Informations- und Warnorgan ohne bindende Entscheidungsbefugnis. Stefan Seidendorf ist der Ansicht, dass ein solches Verfahren paradoxerweise sogar die AfD stärken könnte, da sie sich als Opfer inszenieren könnte.
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