Im Berufungsverfahren, dass Marine Le Pen gegen ihrer Verurteilung wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder angestrengt hatte, hat die zweite Instanz das Urteil der ersten bestätigt, aber die Zeit ihrer Unwählbarkeit auf 15 Monate verkürzt. Somit kann sie als Kandidatin des Rassemblement National (RN) antreten und anders als ursprünglich angekündigt, will sie nun auch mit elektronischer Aufsicht Wahlkampf führen.
Isabell Hoffmann vermutet, dass sie so ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella, der in den vergangenen Monaten versucht hat, sich von Marine Le Pen und der von ihr vertretenen Programmatik abzusetzen, in die Schranken weisen und den RN als „Familienunternehmen“ erhalten möchte.
Beide würden aber weiterhin als Duo auftreten um zu versuchen, in der Person von Marien Le Pen die traditionelle RN-Wählerschaft bzw. das Arbeitermilieu anzusprechen, und in der Person von Jordan Bardella ein eher unternehmerisch geprägte und finanzkräftige Wählerschaft, meint Isabell Hoffmann.
Das Interview "Le Pen behält das Zepter in der Hand" auf der Website von rbb24 zum Nachhören
