Seit dem 15. Januar gelten für die Förderkomponenten A und B neue Kriterien.
Die Förderung in der Komponente A geht nun von 2.000 € bis 10.000 €. Das ist eine deutliche Aufwertung dieser „kleineren“ Förderlinie. Nach wie vor gilt, dass die Förderung max. 80% der Gesamtkosten decken kann. Die restlichen 20% können aus Eigen- oder Drittmittel bestritten werden. Die Antragstellung via Portal kann ganzjährig und fortlaufend erfolgen, muss jedoch mindestens acht Wochen vor der Hauptaktivität geschehen.
Für die Komponente B wurde der Anfangsförderbetrag von 20.000 € auf 10.000 € gesenkt. Der Höchstbetrag liegt weiterhin bei 50.000 €. Der Antrag in dieser Förderkomponente kann zu den Antragsfristen am 31. März und 31. Oktober eingereicht werden. Hier gilt, dass die Förderung max. 75% der Gesamtkosten decken darf und dass sich die Eigenmittel auf mindestens 15% der Gesamtkosten belaufen müssen.
Das Jahr 2024 ist in Deutschland und Frankreich von großen internationalen Sportereignissen geprägt: Handball-Weltmeisterschaft, Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele.
Wir sind gespannt, ob sich bei Nouveaux horizons daraufhin mehr Projekte mit einem Sportaustausch bewerben? Ein weiteres wichtiges Thema ist die Wahl zum Europäischen Parlament. Haben Sie hierzu eine Idee? Wir freuen uns über Anträge aus allen Bereichen und für die unterschiedlichsten Zielgruppen. Im Mittelpunkt des Förderprogramms stehen die Begegnung, der Austausch und das gemeinsame Tun der Zivilbevölkerung aus beiden Ländern.
Weitere Informationen auf der Webseite der Baden-Württemberg Stiftung.
