Frankreichs innenpolitische Entwicklungen und die Zukunft der deutsch-französischen Beziehungen sind in diesen Wochen wieder einmal eng miteinander verflochten. Zwei Ereignisse haben dies deutlich gemacht:
- Am 7. Juli wurde Marine Le Pen auch im Berufungsverfahren wegen der systematischen Hinterziehung von Mitteln des Europäischen Parlaments verurteilt. Die eigentliche Neuigkeit bestand jedoch darin, dass sie sich – entgegen früherer Ankündigungen - entschieden hat, sich an den Kassationsgerichtshof zu wenden, um eine Revision des Urteils zu erreichen. Gleichzeitig hat sie sich entschlossen, als Kandidatin ihrer Partei in den Präsidentschaftswahlkampf zu ziehen.
- In der Woche vom 13. bis 17. Juli fanden dann intensive bilaterale Begegnungen zwischen Präsident Macron und Bundeskanzler Merz statt, die mit dem „Deutsch-Französischen Ministerrat“ in Brühl endeten. In den Kommentaren wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es auch darum gehe, das Verhältnis „Le-Pen-fest“ zu machen.
Ist dies gelungen – und warum hängt eine innenpolitische französische Entwicklung so unmittelbar mit dem bilateralen Verhältnis auf Regierungsebene zusammen?
Der Schatten Marine Le Pens
Die zweite Frage ist einfacher zu beantworten. Bei aller Unsicherheit, das Wahlprogramm oder die mögliche Politik einer Präsidentin Le Pen betreffend, stünde mit ihrer Wahl eine zentrale Konstante deutscher Außenpolitik infrage: Sie würde das gemeinsame Bekenntnis zur bilateralen deutsch-französischen Zusammenarbeit im Zeichen Europas mit dem Ziel, die europäische Integration weiter voranzubringen, nicht mehr ohne Weiteres teilen. Deutschland verlöre damit den häufig unbequemen, aber nach wie vor wichtigsten bilateralen Partner, um Europapolitik zu gestalten.
Konkret schlägt der RN derzeit etwa vor, den französischen Beitrag zum EU-Haushalt „um die Hälfte“ zu kürzen; damit stünde die Handlungsfähigkeit der EU als Ganzes infrage. Mit Blick auf die EU-Rechtsordnung und den EU-Binnenmarkt kritisiert der RN schon lange den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht. Dies ist jedoch das grundsätzliche Rechtsprinzip, auf dem die EU als Rechtsgemeinschaft fußt: Sobald es einen gemeinsam verabschiedeten europäischen Rechtsrahmen gibt, kann dieser nicht durch mitgliedstaatliche Gesetzgebung in einzelnen Ländern oder Bereichen ausgehebelt werden.
Die Forderungen Le Pens im Bereich der Sozialpolitik, insbesondere im Hinblick auf die in Frankreich besonders heikle Rentenproblematik, würden den französischen Haushalt erheblich unter Druck setzen. Es stünde zu befürchten, dass die Eurozone mit dieser Politik einem neuen Stresstest ausgesetzt würde. In Bezug auf die Kooperation im Verteidigungsbereich, bei der die EU-Ebene bisher nur über wenige Hebel verfügt und die Gegengewichte gegen nationale Alleingänge deshalb eher schwach sind, hat Le Pen bereits angekündigt, im Falle ihrer Wahl alle bilateralen Rüstungsprojekte mit Deutschland auszusetzen. Schließlich geht es bei der Frage nach den Auswirkungen einer möglichen Präsidentschaft Marine Le Pens für Deutschland auch um die grundsätzliche Frage nach „demokratischer Resilienz“, insbesondere der Strukturen der organisierten deutsch-französischen Zivilgesellschaft. Städtepartnerschaften, Jugendaustausch, ein grenzüberschreitender und europäischer öffentlich-rechtlicher Rundfunk (ARTE) gehören zu den wichtigsten Bausteinen einer europäischen Bürgerschaft, deren Existenz und Funktionsfähigkeit mit den im Kern autoritären, antiliberalen Gesellschaftsvorstellungen des RN kollidieren würden.
Bekenntnis zu weitreichenden gemeinsamen Projekten
Nach einer Woche intensiver politischer Kontakte, die mit dem „Deutsch-Französischen Ministerrat“ (DFMR) in Brühl endeten, stellt sich deshalb die Frage, welche perspektivische Agenda sich für die zukünftige bilaterale Zusammenarbeit abzeichnet. Der DFMR und der im Vorfeld organisierte „Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat“ (DFVSR) stehen dabei eher für Kontinuität als für die Ankündigung weitreichender neuer Initiativen – angesichts des bevorstehenden Endes der Amtszeit Emmanuel Macrons war dies wohl nicht der richtige Moment dafür. Drei Aspekte können jedoch herausgegriffen werden:
Im Bereich der Wirtschafts- und Wettbewerbsagenda wurden eine Reihe von Initiativen und Übereinkünften bestätigt und weitergeführt, die bereits auf dem letzten DFMR 2025 in Toulon gefasst wurden, unter anderem in den Bereichen Weltraumstrategie, Sprunginnovation, KI und digitale Souveränität. Insgesamt wird dabei deutlicher als 2025 darauf verwiesen, dass beide Länder gemeinsam in diesen Politikfeldern auch einen europäischen Impuls setzen möchten – der zweite Themenbereich des Gipfeldokuments betrifft deshalb Fragen des gemeinsamen Binnenmarkts: Wettbewerbsfähigkeit, weitere Vereinfachung und Abbau bürokratischer Hemmnisse (die freilich sehr häufig das Resultat der unterschiedlichen nationalen Umsetzung europäischer Regelungen sind) sowie die Arbeiten an der Spar- und Kapitalmarktunion. In innenpolitisch unsicheren Zeiten hat sich hier offensichtlich die Einsicht durchgesetzt, dass es einerseits deutsch-französischer Impulse bedarf, um die Vergemeinschaftung weiterer Politikbereiche voranzutreiben, dass aber andererseits der verbindlichere rechtliche und institutionelle Rahmen der EU besser geeignet ist, auch zukünftige politische Verantwortungsträger auf den acquis communautaire zu verpflichten.
Dasselbe Argument lässt sich auch im Hinblick auf die Verhandlungen zum „Mehrjährigen Finanzrahmen“ der EU machen. Beide Länder bekennen sich zum Ziel, diese Arbeiten bis Ende 2026 abzuschließen, um das französische Wahljahr mit einem bereits ausgehandelten europäischen Kompromiss zum EU-Haushalt der nächsten Jahre beginnen zu können. Das reduziert Unsicherheit, verlangt aber andererseits, dass sich beide Länder wie in der Vergangenheit mit einer gemeinsamen, abgestimmten Position in die Verhandlungen einbringen. Dieser deutsch-französische Vorschlag müsste gleichzeitig so formuliert sein, dass er für die von den anderen Mitgliedstaaten der EU vertretenen Positionen anknüpfungsfähig bleibt.
Insbesondere im Sicherheits- und Verteidigungsbereich wurden weitere konkrete Beschlüsse getroffen. Nach der mit dem Scheitern des Projekts eines gemeinsamen Kampfflugzeugs (FCAS) verbundenen Unsicherheit war dies dringend notwendig. Die Debatte in Frankreich war in den letzten Wochen von wachsendem Misstrauen angesichts der deutschen Wiederaufrüstung geprägt. Zuletzt titelte Le Monde « En Europe, la crainte du retour de l’Allemagne comme puissance militaire » (Ausgabe vom 8. Juli). Der Eindruck in Paris ist: Angesichts einer geopolitisch offenen Situation stehen wir vor einem möglichen historischen Wendepunkt, gerade auch in Westeuropa und im deutsch-französischen Verhältnis. Um der damit verbundenen Unsicherheit zu begegnen, sollte in den weiteren Ausbau der Verteidigungszusammenarbeit investiert werden.
Verstärkte Zusammenarbeit bei der nuklearen Abschreckung

Die Beschlüsse zur Verstärkung der strategischen nuklearen Zusammenarbeit sind dabei ein wichtiger Schritt. Sie zeigen, wie strukturierte deutsch-französische Zusammenarbeit in diesem Feld aussehen kann. Emmanuel Macron hatte in seiner Rede über die Ausweitung des französischen Nuklearschirms auf Europa im März bereits auf drei sehr konkrete Fähigkeiten hingewiesen, die die Europäer im prä-strategischen, konventionellen Bereich entwickeln müssten, um die Ausweitung der französischen nuklearen Fähigkeiten zu ermöglichen.
Diese drei Elemente waren gleichzeitig Gegenstand einer deutsch-französischen Erklärung im März. Sie wurden aber auch bereits auf dem letzten Verteidigungs- und Sicherheitsrat im August 2025 beschlossen. Es handelt sich um die Überwachung und Aufklärung des europäischen Luftraums im Hinblick auf feindliche Raketenstarts, um die Entwicklung einer leistungsfähigen Raketenabwehr, die die amerikanischen Patriot-Systeme ergänzen kann, und um die Entwicklung weitreichender Präzisionswaffen, die gegebenenfalls Abschussstellungen im feindlichen Hinterland ausschalten können.
Welche gemeinsamen strategischen Ansätze?
Bisher fehlte es auch noch an Überlegungen, wie sich die Zusammenarbeit der Europäer im Verteidigungsbereich konkret weiterentwickeln soll. Der häufig kritisierten Abwesenheit einer „gemeinsamen strategischen Kultur“ kann jedoch mit konkreten Übungen, Kooperationen und Programmen begegnet werden, die über die Zeit zur Entstehung einer solchen strategischen Kultur führen könnten. Es ist deshalb bemerkenswert, dass das Abschlussdokument des DFVSR auf solche strategischen Kooperationen eingeht und gemeinsame Manöverübungen in Osteuropa ankündigt, eine Teilnahme der Bundeswehr an einer Übung der französischen strategischen Nuklearstreitkräfte sowie die Zusammenarbeit in einer nuklearen Planungsgruppe. Dabei wird präzisiert, dass es sich nicht um einen Ersatz für die nukleare Abschreckung im Rahmen des Nordatlantikvertrags handele, sondern um eine weitere Komponente innerhalb dieses Bündnisses mit dem Ziel, den europäischen Pfeiler der Allianz zu stärken und hier eine größere Verantwortung zu übernehmen. Unter der Überschrift „Ein stärkeres Europa in einer stärkeren NATO“ geht es erstmals darum, was Frankreich und Deutschland als Europäer konkret mit der vereinbarten Erhöhung der Verteidigungsausgaben gemeinsam erreichen wollen. Dahinter steht die Frage, wie der „europäische Pfeiler“ einer „NATO 2.0“ aussehen soll.
Dabei ist es wichtig, dass konkrete Abmachungen mit einer strategischen Ausrichtung verbunden wurden und beides vor dem Hintergrund und eingebettet in die entsprechenden EU-Aktivitäten und die Zusammenarbeit im Rahmen der NATO definiert wurde, um innenpolitischen Unwägbarkeiten sowohl in Europa und Frankreich als auch in den USA zu begegnen.
Der Ansatz, die Resilienz zu stärken, lässt sich auch auf den Bereich Zivilgesellschaft übertragen. Neben dem ausführlichen Bekenntnis zu zivilgesellschaftlichen Aktivitäten stehen eine Reihe konkreter Entscheidungen, die hier noch wichtig werden könnten. Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien und Anne Le Hénanff, beigeordnete Ministerin für Künstliche Intelligenz und Digitales, haben Vorschläge angekündigt, um EU-weite Bemühungen im Hinblick auf Jugendmedienschutz voranzubringen. Ziel ist dabei eine einheitliche europäische Regelung für die Nutzung sozialer Medien durch Jugendliche, insbesondere ein Mindestalter, sowie Initiativen gegen digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Angesichts eines für Manipulation und Einflusskampagnen anfälligen digitalen Raums ist es wichtig, hier gemeinsame Standards zu definieren und sich über Bedrohungslagen zu verständigen.
Schließlich wurde auch der Beschluss gefasst, den im Aachener Vertrag aufgelegten, sehr erfolgreichen Deutsch-Französischen Bürgerfonds in das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) zu integrieren. Das erscheint insofern sinnvoll, als das DFJW mit dem besonders geschützten Statut einer „internationalen Organisation“ ausgestattet ist. Wenn auch der Bürgerfonds in Zukunft von einem solchen Status profitieren könnte, wäre dies ein wichtiger Schritt gegen mögliche zukünftige Versuche der Einflussnahme und Manipulation der Geschäftsordnung und des Personalstatuts dieser Einrichtung.
Zusammenfassung
Angesichts des bevorstehenden Endes der Amtszeit von Präsident Macron im nächsten Jahr und der durch hohe Unsicherheit gekennzeichneten internationalen Lage kann von einer Situation des Umbruchs und der Offenheit gesprochen werden. Dies gilt deutsch-französisch wie innereuropäisch, erst recht geopolitisch. Es kommt deshalb darauf an, dass Frankreich und Deutschland in dieser Situation sich gegenseitig und den europäischen Partnern Verlässlichkeit vermitteln und so Unsicherheit und Misstrauen begegnen.
Das gelingt durch weitere Vertiefung der institutionalisierten Kooperation, das Bekenntnis zu gemeinsamen europäischen Regeln und die Entwicklung gemeinsamer Projekte, die nicht zuletzt die materiellen Anreizstrukturen so verschieben, dass Alleingänge – auf französischer wie auf deutscher Seite – für alle Akteure zu kostspielig werden. In diesem Sinne war die letzte Woche wichtig, um sich deutsch-französisch über den Ernst der Lage klar zu werden und einige wichtige Wegmarken für die weitere Entwicklung zu beschließen.




