Deutsch französisches Institut:
https://www.dfi.de/dossiers/die-senatswahlen-2026

Die Senatswahlen 2026

Am 27. September wurden in Frankreich 178 der insgesamt 348 Mandate im Senat für die Dauer von sechs Jahren neu vergeben. Der Senat wird alle drei Jahre zur Hälfte neu besetzt, die letzten Wahlen für die weiteren 170 Sitze haben am 24. September 2023 stattgefunden. 

Gewählt wurden 172 Senatoren in 62 Departements und sechs der insgesamt zwölf für die im Ausland lebenden Franzosen im französischen Außenministerium.

Ausgang der Wahl

Generell verschieben sich die politischen Kräfteverhältnisse im Senat langsam. Dies hängt mit dem indirekten Wahlsystem und der hälftigen Neubesetzung des Senats alle drei Jahre zusammen. Das hat die Wahl von 2026 bestätigt. 

Nichtsdestotrotz hat sich eine wichtige Änderung ergeben: Der rechtspopulistische Rassemblement National hat dank der Stimmen der mittlerweile rund 3.000 Räte, die ihn in 70 Gemeinden vertreten, und auch aufgrund der Unterstützung durch lokale Mandatsträger aus ländlichen Gemeinden, 12 Mandate errungen und kann damit erstmals eine Fraktion im Senat bilden. Dieser werden aller Voraussicht nach auch 2 neu gewählte Senatoren der Union des Droites pour la République (UDR) von Eric Ciotti angehören sowie eine Senatorin, die schon seit 2008 im Palais de Luxembourg sitzt und dort bislang Les Républicains (LR) vertrat. Sie hat angekündigt, zur UDR zu wechseln. 

Die rechtskonservative Partei Les Républicains stellt im Senat, v.a. dank ihrer starken Verankerung im ländlichen Raum, die sie mit einem guten Ergebnis bei den Kommunalwahlen im März 2026 unter Beweis gestellt hat, weiterhin die zahlenmäßig größte Fraktion.

Die Sozialisten (Parti socialiste) bleiben weiterhin die zweitgrößte Fraktion. Zusammen mit einigen kleinen Parteien (Parti radical de Gauche, Place Publique, Convention) kommt der Block der gemäßigten Linken auf 74 Mandate und hat damit nur vier Sitze verloren. 

Die Zentrumsfraktionen UDI und Modem sowie der Rassemblement des démocrates, progressistes et indépendants (RDPI, dominiert von den Macronisten von Renaissance, 19 Sitze) und Les Indépendants – République et Territoires (hauptsächlich von Horizons, der Partei von Édouard Philippe) sind allesamt stabil geblieben. 

Die Kommunisten konnten die 4 Mandate, die dieses Jahr zur Wahl stehen, verteidigen und stellen weiterhin 18 Senatoren.

Die französischen Grünen (Les Écologistes), die bei den Kommunalwahlen 2020 erfolgreich waren und u.a. in den Großstädten Lyon, Strasbourg und Bordeaux eine Mehrheit erhielten, haben nach dem Verlust mehrerer Rathäuser im März zwei Sitze eingebüßt. 

La France Insoumise von Jean-Luc Mélenchon - bis dato noch ohne Sitz im Senat -  hatte wenig Chancen auf das Erringen von Mandaten, v.a. weil in ihren Hochburgen in den Départements des Großraums Paris dieses Jahr nicht gewählt wurde. Die Partei setzt daher vor allem auf die nächsten Teilwahlen 2029, hat aber dennoch Kandidaten und Listen für die Wahl 2026 aufgestellt und zwei Erfolge erzielt: Im Département Rhône, wo LFI im März bei den Kommunalwahlen auch gut abgeschnitten hat (v.a. in den Vororten von Lyon) hat ihr Kandidat, David Amard, einen Senatssitz errungen. Dabei hat er von der Spaltung der Linken profitiert, die mit insgesamt drei Listen angetreten war. Im Département Haute-Garonne hat Marc Péré den Einzug in den Senat geschafft. Der Bürgermeister der Kommune L'Union führte eine gemeinsame Liste von LFI, den Grünen und der Kleinstpartei Génération.S an. Ob Péré der Senatsfraktion der Grünen angehören wird, ist allerdings noch unklar.

Zusammensetzung des Senats

Von den 178 Senatorinnen und Senatoren, die sich im September 2026 zur Wiederwahl gestellt hatten, wurden 111 bestätigt. Die verbleibenden 67 Mandate gingen an Personen, die bisher nicht dem Senat angehörten. Folglich hat sich die Zusammensetzung der Kammer nur um knapp ein Fünftel erneuert, was die Kontinuität im französischen Oberhaus unterstreicht.

Der Frauenanteil im Senat ist durch die Wahl auf einen historischen Höchststand gestiegen: Ihm gehören fortan 138 Frauen an, was einem Anteil von 38,5 % entspricht (nach der Wahl von 2023 waren 126 der 348 Senatorinnen und Senatoren Frauen, also 36 %; Anfang der 2000er Jahre waren noch weniger als 40 der Senatsmitglieder Frauen und 1959, zu Beginn der Fünften Republik, waren es lediglich fünf). 

Das Durchschnittsalter der Senatorinnen und Senatoren liegt weiter bei etwa 60 Jahren (der Altersschnitt der Mitglieder der Nationalversammlung liegt bei 52, der der Gesamtbevölkerung bei 43,2). Mathilde Ollivier (Les Écologistes) bleibt mit 32 Jahren die jüngste Senatorin, während Pierre Cuypers (LR) künftig mit 82 Jahren der älteste Senator ist.

Die Zusammensetzung der Bevölkerung Frankreichs spiegelt der Senat nur bedingt wieder: 52 % (bisher knapp 50 %) der Senatorinnen und Senatoren gehören beruflich der Kategorie „Führungskräfte und intellektuell anspruchsvolle Berufe“ an, obwohl diese Gruppe nur 23 % der Erwerbsbevölkerung ausmacht. 

Im bestehenden Senat waren

  • 17 % der Senatorinnen und Senatoren zum Zeitpunkt ihrer Wahl im Ruhestand
  • 17 % der beruflichen Kategorie „Sonstige“ zugeordnet
  • 9 % früher als Angestellte in unteren und mittleren Positionen tätig, obwohl dieser Kategorie rund die Hälfte der Erwerbsbevölkerung Frankreichs zugeordnet wird
  • 3 % Landwirte (1,5 % der Erwerbsbevölkerung)
  • 5 % Handwerker, Händler oder Unternehmer (6,8 % der Erwerbsbevölkerung).
Dominik Grillmayer
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Dominik Grillmayer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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Online-Diskussion am 23. September

Die Senatswahlen und ihre Bedeutung im Superwahljahr

Aufzeichnung der Online-Diskussion am 23. September, 12:30-13:30 Uhr

Es diskutierten: 

Anja Czymmeck, Leiterin des Auslandsbüros Frankreich der Konrad-Adenauer-Stiftung 

Dominik Grillmayer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am dfi

Isabell Hoffmann, Direktorin des dfi (Moderation)

Wahlverfahren und Ausgangssituation

Gewählt wurden 178 Senatorinnen und Senatoren für

  • die Departements 01 (Ain) bis 36 (Indre)
  • die Departements 67 (Bas-Rhin) bis 90 (Territoire de Belfort)
    außer den Departements 75 (Paris), 77 (Seine-et-Marne), 78 (Yvelines)
  • die Überseedepartements Französisch-Guayana (973), Saint-Barthélemy (977), Saint-Martin (978), Wallis und Futuna (986), Französisch-Polynesien (987) 
  • die außerhalb Frankreichs in der östlichen Hemisphäre ansässigen Franzosen

Wer kann kandidieren?

Um ein Mandat im Senat können sich alle Personen bewerben, die die französische Staatsangehörigkeit haben und älter als 24 Jahre sind. In der Regel kandidieren Persönlichkeiten, die über langjährige Erfahrungen im politischen Leben Frankreichs verfügen und bereits Mandate auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene bekleidet haben. 

Der Länderbericht

Senatswahlen in Frankreich 

des Auslandsbüros Frankreich der Konrad-Adenauer-Stiftung stellt die Ausgangssituation für die verschiedenen Parteien vor den Senatswahlen ausführlich dar.

 

Isabell Hoffmann, Direktorin des Deutsch-Französischen Instituts
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Isabell Hoffmann

Direktorin

+49 7141-9303-22

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Wer ist wahlberechtigt?

Bei den Senatswahlen gilt ein indirektes allgemeines Wahlrecht. Die Senatorinnen und Senatoren werden von Mandatsträgern der Republik bzw. deren Delegierten bestimmt. Wahlberechtigt sind die Senatoren selbst, Abgeordnete der Nationalversammlung, gewählte Vertreter auf regionaler und Departementsebene, Bürgermeister, Stadträte und von letzteren bestimmte zusätzliche Wahlpersonen. Im Jahr 2026 sind 93.469 Personen wahlberechtigt, von denen 88.937 (95,2 %) Gemeinderäte bzw. die von ihnen gewählten Delegierten sind. Die Wahlberechtigten sind zur Wahl verpflichtet und müssen ein Bußgeld zahlen, wenn sie es nicht wahrnehmen.

In den Gemeinden, die zwischen 9.000 und 30.799 Einwohner haben, sind alle Gemeinderäte am 26. September wahlberechtigt.

Um das demographische Ungleichgewicht zwischen kleinen ländlichen Gemeinden und größeren Städten auszugleichen,

  • wählen die Räte in Gemeinden mit mehr als 30.800 Einwohnern zusätzliche Wahlpersonen,
  • bestimmen die Gemeinderäte in Gemeinden mit weniger als 9.000 Einwohnern bei einer internen Abstimmung, wer aus ihrem Kreis für ihre Gemeinde bei der Wahl der Senatoren abstimmen darf.

Die Wahl dieser Delegierten erfolgte am 5. Juni.

 

Abhängig von ihrer Größe können die Gemeinderäte kleinerer Gemeinden unterschiedlich viele Wahlpersonen bestimmen:

 

Anzahl Mitglieder im GemeinderatWahlpersonen
7 - 111
153
195
237
27 und 2915

In Gemeinden mit mehr als 30.799 Einwohnern sind alle Gemeinderäte wahlberechtigt; zusätzlich wählen sie Wahlpersonen im Verhältnis von einer pro volle 800 Einwohner. Diese zusätzlichen Delegierten sind keine gewählten Amtsträger, einzige Voraussetzung für sie ist, dass sie in der jeweiligen Gemeinde wahlberechtigt sind.

In der Stadt Rouen mit 118.000 Einwohner z.B. haben die 55 Mitglieder des Stadtrats 109 zusätzliche Wahlpersonen gewählt (Diese Zahl entspricht dem Ergebnis der Rechnung 118.000 – 30.800 dividiert durch 800).

Verfahren zur Auswahl der Wahlpersonen

  • In Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern werden die Wahlpersonen nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt, Paritätsvorschriften gelten dabei nicht. Die Kandidaten können sich daher entweder einzeln oder als Teil einer Liste aufstellen lassen, wobei die Listen nicht vollständig besetzt sein müssen. Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit erforderlich, im zweiten reicht die relative Mehrheit aus.
  • In Gemeinden mit 1.000 Einwohnern und mehr müssen die Wahlpersonen auf einer paritätisch besetzten Liste kandidieren, wobei die Listen nicht vollständig besetzt sein müssen.

Verfahren zur Wahl der Senatoren

Die Senatoren für die 62 Departements, in denen am 27. September gewählt wird, werden von den dort wahlberechtigten Wahlpersonen gewählt, wobei die Art des Wahlverfahrens von der Zahl der Einwohner eines Departements abhängig ist:

In Departements mit relativ wenigen Einwohnern, die mit nur einem oder zwei Mandaten im Senat vertreten sind, werden die Senatoren im Mehrheitswahlverfahren gewählt.
Zum Beispiel wählen im Département Cantal (144.196 Einwohner) 534 Wahlpersonen zwei Senatoren aus fünf Kandidaten aus. Im ersten Wahlgang, der am Morgen des Wahltages stattfindet, muss ein Kandidat, um gewählt zu werden, die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen mindestens 25 % aller Wahlberechtigten erreichen. Im zweiten Wahlgang am Nachmittag können alle Bewerber, die im ersten Wahlgang nicht gewählt wurden, ihre Kandidatur aufrechterhalten. Dabei werden diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten, als Senatoren gewählt. Falls zwei Kandidaten die gleiche Zahl an Stimmen erhalten, erhält der ältere von beiden das Mandat.

In den Departements, in denen drei oder mehr Senatoren gewählt werden, müssen sich die Bewerber einer Liste anschließen, um gewählt werden zu können. Auf diesen Listen müssen zwei Personen mehr, als Sitze zu vergeben sind, stehen, die Listen müssen paritätisch besetzt sein und männliche und weibliche Kandidaten müssen sich darauf in alternierender Reihenfolge abwechseln. Die Wahlpersonen können nur für eine Liste stimmen, eine gemischte Stimmabgabe ist nicht zulässig. Die Sitze im Senat werden gemäß des Stimmenanteils der Listen und der Platzierung der Kandidaten auf den Listen vergeben.

Zum Beispiel wählen im Departement Rhône mit knapp 2 Mio. Einwohnern 3.710 Wahlpersonen 7 Senatoren, wobei 10 Listen mit insgesamt 90 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen.

Die meisten Senatoren (12) entsendet das Département 75, also die Stadt Paris, gefolgt von den Départements Nord (11 Mandate) und Bouches-du-Rhône (8).

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