Seit Jahrzehnten arbeiten in den deutsch-französischen Grenzregionen Hunderte von kompetenten Beamten in zahlreichen Arbeitsgruppen an der pragmatischen Annäherung sehr unterschiedlicher Rechts- und Verwaltungssysteme. Kompliziert wird dieser Prozess noch zusätzlich durch die Tatsache, dass mit der Schweiz in der Oberrheinregion und Luxemburg in der Großregion dritte Partner beteiligt sind, von denen einer kein Mitglied der EU ist. Seit 1975 haben sich die juristischen Rahmenbedingungen durch die fortschreitende europäische Integration kontinuierlich entwickelt, und auch für die grenzüberschreitende Kooperation sind immer neue Rechtsformen gefunden worden, um die konkrete Zusammenarbeit zu ermöglichen und, wenn nötig, Ausnahmeregelungen zu gestatten. Dieser Annäherungsprozess ist mühsam und langwierig.
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