Für Paul Maurice war die Veröffentlichung des Koalitionsvertrags angesichts der sich rasch verändernden internationalen Rahmenbedingungen und der innenpolitischen Herausforderungen besonders dringlich. Auch wenn er keine großen Überraschungen enthalte, zeichne er sich doch durch eine starke Kontinuität aus. Im Mittelpunkt steht für Maurice das Streben nach einem effizienten Regieren.
Er weist aber auch darauf hin, dass einige Ergebnisse der Verhandlungen innerhalb der CDU auf Kritik gestoßen sind. Viele ihrer Mitglieder sind der Meinung, dass der SPD im Hinblick auf ihr schlechtes Wahlergebnis zu viele Zugeständnisse gemacht wurden und sie mit sieben Ministerien, darunter dem strategisch bedeutenden Finanzressort, mehr Einfluss bekommt, als sie verdient. Positiv für die CDU sei, dass sie zum ersten Mal seit 1966 den Außenminister stellen wird. Darüber hinaus ist es Friedrich Merz gelungen, dem Kanzleramt einen Nationalen Sicherheitsrat sowie einen Krisenstab zuzuordnen, die die Handlungsfähigkeit der Regierung stärken sollen.
Die Kompromisse, die dem Koalitionsvertrag zu Grunde liegen, könnten bei einem Teil der konservativen Wählerschaft für Enttäuschung sorgen und dazu führen, dass sie sich der AfD zuwendet. Deshalb, meint Paul Maurice, stehe diese Koalition mehr denn je unter Druck, erfolgreich zu sein.
Auch Dominik Grillmayer äußert sich besorgt über den wachsenden Zuspruch für die AfD, zumal aktuelle Forschungen zeigen würden, dass der Rechtsstaat nicht so gefestigt ist, wie häufig angenommen. Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit der Verurteilung Marine Le Pens in Frankreich stelle sich erneut die Frage, ob verurteilte Politiker für öffentliche Ämter kandidieren dürfen – wie z.B. Björn Höcke, ein prominenter AfD-Politiker, der bereits mehrfach verurteilt wurde, 2024 aber erneut in den Thüringer Landtag gewählt wurde. Diese Problematik wird auch im Koalitionsvertrag angesprochen.
Grillmayer erinnert daran, dass eine Aberkennung der Wählbarkeit in Deutschland theoretisch sowohl über § 45 des Strafgesetzbuchs als auch über Artikel 18 des Grundgesetzes möglich ist – auch wenn diese Regelungen bislang nie erfolgreich zur Anwendung gebracht wurden.
Zugleich warnt er vor den politischen Risiken eines möglichen Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD: Ein Scheitern, wie es beim Versuch der Verbotsklage gegen die NPD der Fall war, könnte der AfD eher nützen als schaden – zumal die Richter damals sogar eine inhaltliche Prüfung des Falls ablehnten.
Eine Folge mit Paul Maurice (CERFA) und Dominik Grillmayer
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