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Quoi de neuf - Nouvelles du bilingue 2026

Jura international

Warum sich das Deutsch-französische Studium lohnt

Das Studium „Deutsch-französisches Recht“ ermöglicht es Studierenden innerhalb von fünf Jahren zwei Abschlüsse an zwei Universitäten zu erlangen. Es verbindet zwei Rechtssysteme, zwei Kulturen und eröffnet vielfältige berufliche Perspektiven.

Aufbau des Studiums

Studierenden mit dem Studienstart in Erlangen verbringen die ersten beiden Studienjahre an ihrer Heimatuniversität, der Friedrich-Alexander-Universität (FAU). In dieser Zeit absolvieren sie das Grundstudium im deutschen Recht mit den klassischen Fächern des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts. Inhaltlich entspricht diese Phase dem regulären Jurastudium in Bayern.

Zur Vorbereitung des Frankreichaufenthaltes belegen die Studierenden des Deutsch-französischen Rechts während der ersten vier Semester je einen Kurs zur Einführung in die Grundlagen des französischen Rechts und erwerben dabei zeitgleich die französische Methodik. Zur Vertiefung wird abschließend im vierten Semester ein Tutorium angeboten, um bestmöglich auf die Studienzeit in Frankreich vorbereitet zu sein.

Zwischen dem fünften und dem siebten Semester befinden sich die Studierenden in der Auslandsphase in Rennes, der Hauptstadt der französischen Region Bretagne. Aufgrund der Konzeption des Studienganges mit seinem Austauschcharakter treffen die deutschen Studierenden in Frankreich auf ihre französischen Kommilitonen, mit denen sie gemeinsam das letzte Jahr der französischen Licence en droit absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss des fünften und sechsten Semesters wird den Studierenden die französische Licence en droit (äquivalent zu einem Bachelorabschluss) verliehen. Anschließend folgt ein weiteres Semester im französischen Masterstudium, das mit dem Verfassen einer Masterarbeit abschließt.

Nach der Auslandsphase wird der Austauschcharakter erneut deutlich: die Studierenden, die ihr Studium in Erlangen begonnen haben, kehren wieder dorthin zurück und bereiten sich auf das Staatsexamen vor. Dabei werden sie von den französischen Studierenden für die nächsten eineinhalb Jahre begleitet, die in Erlangen deutsches Recht studieren und ihre Auslandsphase mit einem LL.M. (Magister Legum) abschließen.

Besonderheit des Doppelstudiums an der FAU

Das Besondere des Studienganges „Deutsch-französisches Recht“ an der FAU sind die bereits ab Studienbeginn angestrebten Abschlüsse zum Ersten Staatsexamen sowie zur “Licence en droit” und zum “Master 2 en droit”. Das ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen des ersten Staatsexamens im Anschluss auch das zweite Staatsexamen abzulegen, welches die notwendige Voraussetzung für die klassischen juristischen Berufe in Deutschland ist. Es besteht auch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in Frankreich zu arbeiten.

Das Doppelstudium vermittelt ein tiefgehendes Verständnis des deutschen und französischen Rechts. Studierende lernen dabei nicht nur die unterschiedlichen Rechtsordnungen kennen, sondern entwickeln auch ein vergleichendes juristisches Denken. Das ist besonders wertvoll, da viele rechtliche Fragestellungen heute einen internationalen oder europarechtlichen Bezug haben. Zudem fördert das Studium interkulturelle Kompetenzen und Flexibilität, die im juristischen Berufsalltag zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Während der Zeit in Frankreich vertiefen die Studierenden ihre französischen Sprachkenntnisse, insbesondere im juristischen Fachvokabular. Dies erleichtert nicht nur das Studium vor Ort, sondern stellt auch ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Arbeitsmarkt dar, da juristische Fachkenntnisse in einer Fremdsprache zunehmend in internationalen Kanzleien, Unternehmen und europäischen Institutionen gefragt sind.

Erfahrungen von Studierenden

Die Studierenden berichten über das Erlebte und die Besonderheiten des Deutsch-französischen Studiums.

a) Studienteil an der Heimatuniversität in Erlangen

Die ersten zwei Jahre an der Heimatuniversität waren sehr lehrreich. An der FAU gibt es einen guten Zusammenhalt unter den Studierenden und gute Unterstützung durch die Dozierenden. Die vergleichsweise kleinen Jahrgänge von rund 15 Personen schaffen eine persönliche Lernatmosphäre, in der man sich schnell kennt, gut zusammenarbeitet und leicht Anschluss und Freundschaften findet. Das Jurastudium unterscheidet sich insbesondere zu Beginn deutlich vom Schulalltag, da Klausuren im sogenannten Gutachtenstil verfasst werden, der zunächst erlernt werden muss. Zur Unterstützung bietet die Universität propädeutische Übungen an, in denen Falllösungen in Kleingruppen erarbeitet und besprochen werden. Das Jurastudium ist ein sehr vielseitiges Studium, da es zahlreiche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens berührt. Wichtig für das Jurastudium sind vor allem Interesse an rechtlichen Fragestellungen, analytisches Denken, Ausdauer und die Bereitschaft, sich intensiv mit komplexen Sachverhalten auseinanderzusetzen.

Erlangen ist eine angenehme Studentenstadt und bietet zahlreiche Aktivitäten für Studierende. Typisch für Erlangen ist die Bergkirchweih – ein traditionelles Volksfest unter freiem Himmel am Berg. In der näheren Umgebung von Erlangen befinden sich einige Wälder, die Fränkische Schweiz, das fränkische Seenland und die Metropolregion Nürnberg.

b) Studienteil an der Auslandsuniversität in Rennes

Die Auslandsphase findet an der Université de Rennes in der französischen Bretagne statt. Die Stadt ist die Hauptstadt der Bretagne und liegt etwa eine Stunde entfernt von der Atlantikküste.

Das Studium in Frankreich verlangt eine intensive Auseinandersetzung mit den Vorlesungsinhalten. Studierende wählen jeweils zwei Hauptfächer, zu denen verpflichtende sogennante Travaux dirigées gehören. In diesen Kleingruppen werden unter anderem wichtige Urteile in dem Fach besprochen, was eine intensive Vorbereitungszeit erfordert. Zudem werden die Hauptfächer, zusätzlich zu den Abschlussprüfungen, kontinuierlich im Laufe des Semesters evaluiert. Dies war im Vergleich zum Studium an der Heimatuniversität eine neue Erfahrung. 

Die Methodik in der französischen Rechtslehre stellt zu Beginn eine kleine Herausforderung dar. Es müssen die strengen formellen Vorgaben, etwa beim commentaire d’arrêt, dissertation, und dem commentaire de texte eingehalten werden. Dabei ist die genaue Anwendung der Form von hoher Bedeutung. Nach spätestens dem ersten Jahr wird jedoch auch das zur Routine. Eine Besonderheit im Vergleich zu Deutschland ist außerdem die Semesterdauer. Das Sommersemester beginnt direkt nach den Prüfungen des Wintersemesters. Dafür gibt es aber eine längere Sommerpause und das erste Jahr in Frankreich vergeht wie im Flug.

Eine besondere Erfahrung war außerdem das verpflichtende zweimonatige französischsprachige Praktikum, das wertvolle Einblicke in den französischen Arbeitsalltag ermöglicht.

Besonders wertvoll war die Möglichkeit, viele verschiedene europarechtliche Fächer zu belegen und sich vertieft mit dem Aufbau, den Funktionen und dem Recht der Europäischen Union auseinanderzusetzen. Das kann langfristig von Nutzen sein, da das europäische Recht viele Bereiche des deutschen sowie des französischen Rechts beeinflusst und die Arbeit an einer europäischen Institution ein möglicher Berufseinstieg nach dem Studium sein kann.

Insgesamt ist das Studium in Frankreich sehr bereichernd. Das Studium von zwei verschiedenen Rechtssystemen ermöglicht es, einen Blick von außen einzunehmen, verschiedene Methoden kennenzulernen und von beiden zu lernen. Die Auslandsphase bat wichtige Auslandserfahrungen und trägt wesentlich zur persönlichen und fachlichen Entwicklung bei.

Zitate von Studierenden

Eine Studierende aus Frankreich:

« Le parcours franco-allemand est vraiment une super opportunité pour pouvoir passer une partie de ses études à l'étranger, et recevoir un double-diplôme ! Outre l'aspect scolaire, le parcours nous a donné l'occasion de se rencontrer et devenir amis entre Français et Allemands. Dans la promotion, on s'entraide, on discute, on sort, on étudie ensemble ! »

Ein Studierender aus Deutschland:

„Ich bereue es auf keinen Fall ein Auslandsstudium gemacht zu haben, in dem man sich nicht nur kulturell, sondern auch rechtlich auf andere Denkweisen einstellen muss. Vielen Dank für die großartigen Begegnungen, die ich haben durfte.“

Wie kann ich mich bewerben?

Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, können Sie sich mit dem Bewerbungsformular und einer Bewerbungsmappe bewerben. Die Bewerbungsmappe muss einen Lebenslauf mit Lichtbild, eine „lettre de motivation“ in französischer Sprache, das Abiturzeugnis und ggf. Angaben und Nachweise über Sprachkenntnisse, Auslandsaufenthalte und Praktika mit juristischem Bezug und/oder Bezug zu Frankreich sowie weitere Unterlagen, die Ihre Eignung für das Studienprogramm verdeutlichen, beinhalten.

Sie können sich einmal jährlich zum Wintersemester für das Studium bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.dfr.rw.fau.de/ 

Annika Steinebrunner und Raphael Rapp, Studierende des Studiengangs Deutsch-französisches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen und der Université de Rennes, jura-dfr@remove-this.fau.de

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