Deutsch französisches Institut:
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Ludwigsburg
Vortrag im dfi

Emotionen in der postkolonialen Erinnerungspolitik – Deutschland und Frankreich seit den 1990er Jahren

Dr.in Sahra Rausch hat im dfi über deutsche und französische postkoloniale Erinnerungspolitiken in vergleichender Perspektive vorgetragen

Entschuldigungen sind ein relativ neues Phänomen in der internationalen Politik – und der Begriff der Entschuldigung auch immer mit Emotionen verbunden. Wie die emotionale „Aufgeladenheit“ postkolonialer Erinnerungspolitik in Deutschland und Frankreich die Möglichkeit einer angemessenen Entschuldigung bei Nachfahren kolonial Geschädigter erschwert, darüber sprach Dr.in Sahra Rausch am 11. April in ihrem Vortrag im dfi.

Seit Ende des 20. Jahrhunderts, so Rausch, bilde sich in der internationalen Politik eine „globale Sprache der Versöhnung“ heraus: Universalisiertes Vokabular, etwa beim Thema Menschenrechte, halte zunehmend Einzug in politische Diskurse und bereite den Boden für die Aufarbeitung kolonialen Unrechts. Allerdings hätten nicht alle gleichermaßen Zugang zum Diskurs, sodass Geschädigte zwar mediale Aufmerksamkeit erfahren, sie allerdings kaum Aussicht darauf haben, auf politischer und völkerrechtlicher Ebene Entschädigungen zu erwirken.

Anhand der öffentlichen Debatten über die Aufarbeitung des Algerienkriegs (1954 – 1962) in Frankreich und des Völkermords an den OvaHerero und Nama durch die deutsche Kolonialmacht (1904 – 1908) führte Sahra Rausch vor Augen, welche Rolle die Verwendung von Vokabular, das mit Emotionen verknüpft ist, in der politischen Kommunikation spielt. Ein Fokus auf moralisch-historische Verantwortung statt völkerrechtlicher Anerkennung von Kolonialverbrechen führe sowohl in der deutschen als auch in der französischen Debatte oft zu Ärger und Unverständnis seitens der Geschädigten.

Politische Erklärungen würden sich zwar eines reichhaltigen Entschuldigungs-Vokabulars bedienen, jedoch häufig das Machtgefälle zwischen den ehemals kolonisierten Staaten und den ehemaligen europäischen Kolonialmächten reproduzieren.

So stieß etwa eine Presseerklärung der Bundesregierung zu einem geplanten Versöhnungsabkommen mit Namibia, der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, aus dem Jahr 2021 auf breite öffentliche Kritik, da zum einen keine Entschädigungszahlungen, sondern an Bedingungen geknüpfte Entwicklungshilfen in Aussicht gestellt wurden, zum anderen die Anerkennung des Völkermords an den OvaHerero und Nama explizit ausschließlich aus heutiger Sicht vorgenommen wurde.

Mit dieser Einschränkung, erläuterte Rausch, wolle die Bundesregierung bewusst die Möglichkeit der Einforderung von Reparationen durch die Nachfahren der Geschädigten umgehen, da zum Zeitpunkt der Kolonialverbrechen noch das Recht der europäischen Kolonialmächte gegolten habe und der Tatbestand des Völkermords erst 1948 Eingang ins Völkerrecht fand. Angesichts der sogenannten Intertemporalität des Rechts, welche eine Beurteilung von vergangenen Ereignissen nach heutigem Rechtsverständnis laut herrschender Meinung unmöglich mache, hänge die Entschädigung der Nachfahren kolonial Geschädigter vor allem vom politischen Willen der Bundesregierung ab.

Ebenfalls im Jahr 2021 erregte in Frankreich ein Bericht des Historikers Benjamin Stora Aufsehen, welcher neben einer Übersicht erinnerungspolitischer Entwicklungen rund um den Algerienkrieg auch Vorschläge für Maßnahmen zur Befriedung (apaisement) lieferte. Sahra Rausch veranschaulichte die in Storas Bericht thematisierten Gegenpole der Erinnerungskultur, wonach auf der einen Seite eine Entschuldigung, gleichgesetzt mit Reue (repentance) einer Anerkennung (reconnaissance), gleichgesetzt mit Fakten, auf der anderen Seite gegenüberstehe.

Gleichzeitig hat sich die französische Öffentlichkeit noch nicht auf eine allgemein anerkannte "historische Wahrheit" bezüglich des Algerienkriegs einigen können – Für Stora bilde dies die Voraussetzung für eine „Versachlichung“ und letztlich eine Versöhnung. Allerdings trägt die öffentliche und politische Meinung dazu bei, die mit dem Algerienkrieg verknüpften "Leidenschaften" aufrechterhalten, was einer "Befriedung" der "schmerzhaften Erinnerungen" entgegenläuft und den Algerienkrieg als „kollektives Trauma“ reproduziert. Das als emotional verstandene zivilgesellschaftliche Engagement wird hier einer vermeintlichen rationalen Geschichtsschreibung gegenübergestellt und als Gefahr für den Zusammenhalt der Gesellschaft entworfen.

Insbesondere französische Bürger und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund würden die koloniale Vergangenheit des Landes zum fortwährenden Bezugspunkt machen, wie beispielsweise der französische Präsidenten Emmanuel Macron im Jahr 2020 in einer Rede ausführt. Bis das „kollektive Trauma“ des Algerienkriegs nicht öffentlich aufgearbeitet sei, habe Macron verlautbaren lassen, würden Franzosen mit Migrationshintergrund koloniales Unrecht immer wieder heranziehen, um die eigene Leidensgeschichte zu untermauern und „den Selbsthass der Republik zu schüren“. Sahra Rausch unterstrich in ihrem Vortrag, dass auf diese Weise die gegenwärtigen Erfahrungen von Rassismus und Diskriminierung nicht genügend Bedeutung erfahren.

Der gut strukturierte und einprägsame Vortrag von Dr.in Sahra Rausch die Zuhörerinnen und Zuhörer zum Nachdenken an und ermunterte sie zu zahlreichen Fragen, die die Referentin ausführlich beantwortete.

 

Kontakt: Martin Villinger, Tel. 07141 9303-35,  villinger@dfi.de

Sahra Rausch während ihres Vortrages
Sahra Rausch während ihres Vortrages
Sahra Rausch und Martin Villinger auf der Terrasse des dfi
Sahra Rausch und Martin Villinger auf der Terrasse des dfi
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